Allgemeine Geschäfts­bedinungen

der LIMMOBI AG, Version 1. Mai 2022 de-CH

1 Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäfts­bedinungen (nachfolgend AGB genannt) gelten zwischen dem Kunden der sich elektronisch registriert und der LIMMOBI AG (nachfolgend LIMMOBI genannt) soweit im Einzelfall nicht etwas anderes gesetzlich vorgeschrieben ist oder von den Parteien schriftlich vereinbart wird. Kunden und Nutzer stimmen mit der Verwendung der Dienstleistung der LIMMOBI AG diesen AGB vorbehaltlos zu.

1.2 Diese AGB zusammen mit allfälligen zusätzlichen Vertragsdokumenten stellen die abschliessende Vereinbarung (nachfolgend Vereinbarung genannt) zwischen dem Kunden und der LIMMOBI AG dar.

2 Inhalt der Vereinbarung

2.1 Gegenstand der Vereinbarung sind die von LIMMOBI für den Kunden mittels "Software as a Service (SaaS)" erbrachten und allfällige weitere Dienstleistungen im Auftragsverhältnis. Gegenstand sind die einzelnen vereinbarten Leistungen und nicht das Eintreten bestimmter wirtschaftlicher oder sonstiger Folgen.

3 Schutz- und Nutzungsrechte

3.1 Der Kunde erhält ein nicht ausschliessliches, unübertragbares Nutzungsrecht der angebotenen Dienstleistungen zum Eigengebrauch mit zeitlicher Beschränkung auf die Vertragsdauer.

3.2 Alle Schutzrechte, insbesondere die Lizenzrechte, an der von LIMMOBI zur Verfügung gestellten Softwarelösung sowie angefertigten Arbeitsergebnisse verbleibt ausschliesslich bei LIMMOBI. Der Kunde ist nicht berechtigt Teile der Software zu veröffentlichen, zu kopieren, zu verändern, zu verkaufen oder zu vermieten.

3.3 Falls nicht schriftlich anders vereinbart, dürfen die Vertragsparteien ihm Rahmen von Werbung oder als Referenz auf die bestehende oder frühere Vertragsbeziehung durch die Vereinbarung hinweisen. In diesem Rahmen dürfen auch geschützte Ausdrücke und Abbildungen (wie Firma, Produktnamen, Firmenlogo) gegenseitig verwendet werden.

4 Auftragsverhältnis

4.1 Grundsätzlich erbringt die LIMMOBI ihre Leistungen im Auftragsverhältnis. Falls nicht anderes geregelt werden die Leistungen nach Aufwand verrechnet.

4.2 LIMMOBI hat neben dem Honorar Anspruch auf die Erstattung von Auslagen. Reisezeit ist als Arbeitszeit über das Honorar abzugelten.

5 Mitwirkung und Verpflichtungen des Kunden

5.1 Der Kunde darf die von LIMMOBI erbrachten Dienstleistungen nicht in missbräuchlicher, ungesetzlicher oder unsachgemässer Art und Weise verwenden. Bei Verdacht auf Missachtung kann LIMMOBI den Zugang zeitweise oder permanent sperren. Als unsachgemässe Nutzung gilt insbesondere jede Nutzung die zu einer ausserordentlich hohen Belastung der LIMMOBI Informatikinfrastruktur führt, wie zum Beispiel durch hochfrequente Abfragen über die elektronische Schnittstelle oder das übertragen und Abspeichern von aussergewöhnlich grossen oder vielen Dateien. Unter anderem gilt als unsachgemässe Nutzung auch das Ausführen von automatischen Abfragen oder Aktionen in der Benutzeroberfläche durch Automatisierungswerkzeuge.

5.2 Der Kunde verpflichtet sich keine Daten zu LIMMOBI zu übermitteln oder einzugeben, deren Bereitstellung, Besitz, Veröffentlichung oder Nutzung geltendes Recht oder Vereinbarungen mit Dritten verletzt.

5.3 Benutzerkonten sind persönlich und nicht übertragbar. Der Kunde ist verpflichtet für jeden Benutzer ein eigenes Konto anzulegen.

5.4 Der Kunde trägt die Verantwortung über die Führung seiner Buchhaltung, der Finanzen inklusive des Zahlungsverkehrs, sowie über die Erfüllung seiner Verpflichtungen mit Dritten, insbesondere im Zusammenhang mit Verträgen der Immobilienverwaltung oder Mietverträgen.

5.5 Der Kunde selber oder eine dritte von ihm beauftragte Person ist die gemäss OR Art. 958 Abs. 3 für die Rechnungslegung zuständig Person. Weder die LIMMOBI, noch ein Mitarbeiter der LIMMOBI übernimmt diese Rolle.

5.6 Der Kunde ist verpflichtet Sicherheitselemente, wie zum Beispiel Passwörter, geheim, beziehungsweise mit der gebotenen Sorgfalt zu behandeln. Der Kunde ist für die Aktivitäten im Nutzerkonto verantwortlich.

5.7 Wird eine elektronische Schnittstelle zu LIMMOBI benutzt, trägt der Kunde die Verantwortung für eine mangelhafte Implementierung seinerseits, zum Beispiel bei fehlerhafter oder doppelter übermittlung von Zahlungsaufträgen.

5.8 Bei Zahlungsaufträgen die aus LIMMOBI im Namen des Kunden erzeugt und elektronisch übermittelt werden ist immer eine Freigabe durch den Kunden in den System des Finanzinstituts erforderlich. Der Kunde ist verwantwortlich eine gründliche Prüfung vor dieser Freigabe durchzuführen. LIMMOBI haftet nicht für fehlerhafte oder unberechtigt ausgelieferte Zahlungsaufträge. Dies gilt unabhängig davon ob der schädliche Zahlungsauftrag in LIMMOBI durch einen Nutzer, einen LIMMOBI Mitarbeiter, einen Systemfehler, einen unberechtigten Dritten oder anderes verursacht wurde.

5.9 Zur Nutzung von elektronischen Schnittstellen kann der Kunde entsprechende Authorisierungen ausstellen. Bei einer Kündigung oder einem Entzug der Authorisierung ist der Kunde verantwortlich den Entzug der Authorisierung beim Schnittstellenpartner zu veranlassen. Dies schliesst Freigaben für Bankkonten über SIX bLink mit ein, wobei der Kunde den Entzug der Authorisierung bei der Bank entziehen muss.

6 Haftung und Gewährleistung

6.1 Falls nicht anders vereinbart, haftet LIMMOBI ausschliesslich für Schäden im gesetzlichen Rahmen. Insbesondere haftet LIMMOBI nicht für Folgeschäden, wie entgangene Gewinne, Umsätze, Geschäfte, erlittene Verluste, fehlerhafte Zahlungen oder nicht realisierte Einsparungen. Dies gilt auch wenn die Folgeschäden direkte Auswirkungen des Ereignisses sind das den Schaden verursacht hat, wenn die Folgeschäden vorhersehbar waren oder wenn LIMMOBI auf die Möglichkeit des Eintretens hingewiesen wurde.

6.2 Es besteht keine Gewährleistung.

6.3 Die Begrenzung der Haftung und Gewährleistung gelten auch für Subunternehmer von LIMMOBI.

6.4 Ein Haftung gemäss Punkt 5.8 ist ausgeschlossen.

7 Verschwiegenheitserklärung

7.1 Der Kunde und LIMMOBI verpflichten sich über alle vertraulichen Informationen, von denen sie im Zusammenhang mit der Vereinbarung erfahren, gegenüber Dritten Stillschweigen zu wahren. Ausgenommen ist die Weitergabe von vertraulichen Informationen an Dritte, die bei der Erbringen der Dienstleistung unterstützen und auch einer entsprechenden Verschwiegenheitserklärung unterstehen.

7.2 Die Verschwiegenheitserklärung überdauert die Vereinbarung.

8 Allgemeines

8.1 LIMMOBI ist berechtigt die Dienstleistungen mit Hilfe beliebiger Dritter zu erbringen.

8.2 LIMMOBI kann den Kunden über beliebige Kanäle kontaktieren um Informationen in Zusammenhang mit dieser Vereinbarung und den Dienstleistungen zu überbringen.

8.3 LIMMOBI kann jederzeit Funktionalität der Software hinzufügen, ändern oder entfernen.

8.4 LIMMOBI kann bei fehlender Nutzeraktivität zusätzlich zu den geschuldeten Nutzungsgebühren eine Inaktivitätsgebühr belasten.

8.5 LIMMOBI ist berechtigt die im Zusammenhang mit der Dienstleistung erhaltenen Informationen, mit oder ohne Hilfe Dritter, im In- und Ausland EDV-technisch zu verarbeiten.

8.5.1 Im Rahmen der Nuztung des Datenzugriffs auf das eidg. GWR für Liegenschaftsverwaltungen des Bundesamt für Statistik gilt diese Vereinbarung als Verwaltungsmandat mit Beschränkung auf den Datenaustausch mit dem GWR. LIMMOBI verwendet dazu den eigenen Zugangschlüssel. Der Kunde ist nicht berechtigt sich über die LIMMOBI Dienstleistung Informationen zu Liegenschaften zu beschaffen oder einzuliefern für die der Kunde nicht ein Verwaltungsmandat hat oder welche sich nicht in seinem Besitz befinden.

8.6 Terminangaben gelten als Ziele

8.7 Wo nicht anders angegeben verstehen sich Preisangaben ohne Steuern. Kostenvoranschläge beruhen auf Schätzungen. Für die endgültige Berechnung des Honorars sind nicht die Kostenvoranschläge sondern die effektiv angefallenen Aufwände heranzuziehen.

8.8 Honorarrechnungen sind innert 14 Tagen auf das von LIMMOBI angegebene Konto zu überweisen. LIMMOBI kann, aber muss keine, alternativen Zahlungsmittel und -wege anbieten.

8.9 Bei Zahlungsrückstand kann LIMMOBI die Dienstleistungen einstellen und Mahnspesen in der Höhe von CHF 20 pro Mahnung verrechnen. Zudem ist ab dem Fälligkeitsdatum ein Verzugszins von 5% geschuldet.

8.10 Die Parteien sind nicht für die Nichterfüllung von Verpflichtungen verantwortlich die ausserhalb ihres Einflussbereichs liegen. Ausgenommen davon ist Zahlungspflicht des Kunden für die erbrachten Dienstleistungen.

8.11 Bei einer Kündigung der Vereinbarung durch den Kunden bleiben die Nutzungsgebühren für angebrochene Abrechnungszeiträume geschuldet.

8.12 Falls nicht anders vereinbart, gilt das Datum der elektronischen Registrierung als Startdatum und endet die Vereinbarung mit der beidseitigen, vollständigen Erfüllung der vertraglichen Pflichten.

8.13 Bei Verstössen gegen die Vereinbarung kann LIMMOBI, neben weiteren Massnahmen, die Dienstleistungen einstellen.

8.14 Sind Bestimmungen dieser Vereinbarung ungültig werden sie ausgeschlossen, wobei die übrigen Bestimmungen gültig bleiben.

8.15 LIMMOBI kann diese AGB jederzeit anpassen. Der Kunde ist berechtigt die Vereinbarung auf jeden Änderungszeitpunkt der AGB zu kündigen.

8.16 Die Vereinbarung untersteht dem schweizerischen Recht.

8.17 Gerichtsort ist der Ort der Niederlassung von LIMMOBI



Zur einfacheren Lesbarkeit umfasst die männliche Form auch die weibliche.